Bewerbungen für den Förderpreis 2026 sind vom 13. April bis zum 8. Mai 2026 möglich.
Förderkriterien und FAQs Förderpreis
Wer kann sich bewerben?
Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland können sich bewerben – zum Beispiel eingetragene Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs.
Nicht antragsberechtigt sind:
Einzelpersonen
Nicht-gemeinnützige Rechtsformen (z.B. GmbH, UG, etc.)
Organisationen mit Sitz außerhalb Deutschlands
Das geförderte Projekt muss in Deutschland stattfinden.
Was fördert die Swiss Life Stiftung thematisch? Was sind die konkreten Satzungszwecke, auf die ich mich bewerben kann?
Unser Fokus: Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Wir unterstützen, die Menschen dabei helfen, ihre Potenziale zu entfalten und gesellschaftlich teilzuhaben – von der frühkindlichen Bildung bis zur Seniorenarbeit.
Beispiele aus unserem Förderportfolio:
Digitale Bildung und Medienkompetenz
Anti-Gewalt-Trainings
Demokratiebildung
Sportliche Integrationsprojekte
Umweltbildung
Unterstützung von Kinderhospizen
Wohnungslosenchöre
Rechtliche Grundlage – unsere Satzungszwecke:
Förderung der Jugendhilfe
Förderung der Altenhilfe
Förderung der Erziehung
Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
Förderung des Wohlfahrtswesens
Förderung des Sports
Förderung der Mildtätigkeit
Was fördert die Swiss Life Stiftung nicht?
Ausgeschlossen sind Projekte, die keinen Bezug zu Bildungs- und Chancengerechtigkeit haben. Dazu gehören z.B. Denkmalschutz, Religion, Tier- oder Verbraucherschutz.
Fördert die Swiss Life Stiftung auch Personalkosten?
Ja, auch Personalkosten können gefördert werden.
Was sollte in der Kurzbeschreibung des Projekts enthalten sein?
Fassen Sie Ihr Projekt in maximal 2.000 Zeichen zusammen. Bitte beschreiben Sie dabei:
Was Sie vorhaben (Projektziel)
Wer die Zielgruppe ist und wie groß diese ist (Anzahl und Alter)
Wie Sie vorgehen möchten, genauer Projektablauf
Welchen Nutzen das Projekt hat
Wichtig: Bitte senden Sie uns keine mehrseitigen Beschreibungen oder PDF-Berichte zu. Unser kleines Team kann nur kurze, prägnante Beschreibungen zeitnah bearbeiten.
Wie lange darf die Laufzeit meines Projekts sein?
Die durch uns ausgeschütteten Förderungen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.
Was sollte im Finanzplan enthalten sein?
Diese Angaben benötigen wir:
Gesamtkosten Ihres Projekts
Genaue Verwendung der Förderung von der Swiss Life Stiftung
Weitere Förderer und deren Förderbeträge
Umfang: Je nach Projektgröße reicht ein einfacher Kostenvorschlag oder es ist eine detaillierte Aufstellung nötig.
In welchen Fällen brauche ich in meiner Projekteinreichung ein Schutzkonzept?
Ein Schutzkonzept ist u.a. erforderlich bei:
Kinder- und Jugendfreizeiten
Mentoring-Programmen (Erwachsene mit Kindern/Jugendlichen im 1:1-Kontakt)
Anderen Projekten mit intensivem Erwachsenen-Kind-Kontakt
Ohne ein detailliertes Schutzkonzept ist in diesen Fällen keine Förderung möglich.
Hintergrund: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns höchste Priorität.
Warum brauche ich für die Projekteinreichung eine Swiss Life-interne Patin oder einen internen Paten?
Jedes Projekt benötigt eine Patin oder einen Paten aus unserem Unternehmen. Das heißt, dass diese engagierten Kolleginnen und Kollegen das Projekt inhaltlich unterstützen. Das können Kolleginnen oder Kollegen von Swiss Life Deutschland oder von den Finanzvertrieben Swiss Life Select, HORBACH oder ProVentus sein. So bringen wir Menschen und Projekte zusammen, die sich sonst wahrscheinlich nicht begegnet wären.
Wie finde ich Swiss Life-interne Patinnen oder Paten?
Ganz einfach: Googeln Sie z.B. nach Finanzberatenden von Swiss Life Select, HORBACH oder ProVentus in Ihrer Stadt oder Region und fragen Sie dort nach. Die Kolleginnen und Kollegen kennen diesen Prozess und die meisten sind sehr gerne bereit, zu helfen.
Welche Verpflichtungen haben die Swiss Life-internen Patinnen und Paten?
Die Patinnen und Paten gehen keinerlei Verpflichtungen ein. Manche unterstützen nur mit ihrem Namen, andere hingegen sind so begeistert, dass sie sich die Initiative vor Ort anschauen oder sogar ehrenamtlich mithelfen.
Das Ergebnis: Echte Verbindungen zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Projekten – genau das wollen wir mit unserer Stiftungsarbeit erreichen.
Können pro Person mehrere Projekte eingereicht werden?
Ja, grundsätzlich sind mehrere Einreichungen pro Person möglich. Aus Kapazitätsgründen ist die Anzahl jedoch auf maximal zwei eingereichte Projekte pro Person begrenzt.
Kann ein Projekt, das in den letzten Jahren beim Förderpreis gewonnen hat, noch einmal eingereicht werden?
Nein. Dasselbe Projekt kann nicht erneut eingereicht werden. Ein anderes oder neues Projekt derselben Organisation kann sich jedoch bewerben.
Kann ein Projekt, das in den letzten Jahren am Förderpreis teilgenommen hat, noch einmal eingereicht werden?
Ja. Dies gilt jedoch nur, wenn das Projekt nicht bis in die Online-Abstimmungsrunde (Top 10) gekommen ist.
Gibt es zeitliche Einreichungsfristen?
Ja, die Einreichungsfristen für den Förderpreis sind auf unserer Webseite zu finden: https://www.stiftung-chancenreichtum.de/foerderung/unser-foerderpreis.html
Sollte ich mich vor meiner Projekteinreichung mit dem Stiftungsteam beraten?
Nein, eine Vorab-Beratung ist nicht nötig.
Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesen FAQs. Bitte lesen Sie diese vor Ihrer Bewerbung gründlich durch. Das beschleunigt die Bearbeitung Ihres Antrags und spart viel Zeit.
Wie ist das Auswahlverfahren aufgebaut?
Das Auswahlverfahren erfolgt in mehreren Schritten.
1. Vorauswahl
Das Stiftungsteam und die Geschäftsführung prüfen alle eingegangenen Bewerbungen anhand der Förderkriterien und wählen daraus die Top 10 Projekte aus.
2. Online-Voting
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Swiss Life Deutschland sowie Vertriebspartnerinnen und -partner von Swiss Life Select, HORBACH und ProVentus stimmen anschließend online über die Top 10 ab.
Jede Person kann drei Stimmen vergeben. Die Platzvergabe erfolgt nach der Anzahl der Stimmen.
Welche Kriterien entscheiden, ob ein Projekt in die Online-Abstimmung (Top 10) kommt?
Zunächst wird geprüft, ob das Projekt den Förderkriterien entspricht.
Wenn viele geeignete Bewerbungen eingehen, werden zusätzlich folgende Aspekte berücksichtigt:
Wirkung des Projekts
Nachhaltigkeit
Effizienz des Mitteleinsatzes
Die endgültige Auswahl trifft das Stiftungsteam gemeinsam mit der Geschäftsführung der Stiftung. Dabei wird auch auf eine möglichst breite thematische Vielfalt innerhalb der Top 10 geachtet.
Wie wird die Fördersumme von 100.000 Euro vergeben?
Die Fördersumme wird gestaffelt auf die zehn Projekte verteilt. Maßgeblich sind die Ergebnisse des Online-Votings.
Platz 1 – 3: je 20.000 Euro
Platz 4 – 5: je 10.000 Euro
Platz 6 – 10: je 4.000 Euro
Findet im Anschluss an eine erfolgreiche Projekteinreichung eine Kommunikation statt? Wie läuft das ab?
Das entscheiden Sie und Ihre Patin/Ihr Pate gemeinsam.
Mögliche Kommunikationsaktivitäten:
Symbolische Scheckübergabe vor Ort (Kann über das Swiss Life Marketingportal bestellt werden)
Information an die lokale Presse
Social Media Posts
Weitere kreative Ideen
Unser Wunsch: Nutzen Sie gerne diese Möglichkeiten! Das Stiftungsteam kann aus kapazitären Gründen dabei nicht unterstützen, freut sich aber über jede Sichtbarkeit der geförderten Projekte.
Zusätzlich produziert das Stiftungsteam mit einem der TOP 3-Projekte einen Projektfilm, der auf den internen und externen Kanälen von Swiss Life Deutschland sowie Swiss Life Select, HORBACH und ProVentus gezeigt wird. Diesen Film darf auch das Projekt kostenfrei nutzen.
Zu guter Letzt: Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig ein.
Nur vollständige Anträge können von uns bearbeitet werden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt zeitnah geprüft wird.
Tipp: Nutzen Sie unsere FAQs, um nichts zu vergessen!
Förderkriterien und FAQs Förderpreis
Wer kann sich bewerben?
Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland können sich bewerben – zum Beispiel eingetragene Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs.
Nicht antragsberechtigt sind:
Einzelpersonen
Nicht-gemeinnützige Rechtsformen (z.B. GmbH, UG, etc.)
Organisationen mit Sitz außerhalb Deutschlands
Das geförderte Projekt muss in Deutschland stattfinden.
Was fördert die Swiss Life Stiftung thematisch? Was sind die konkreten Satzungszwecke, auf die ich mich bewerben kann?
Unser Fokus: Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Wir unterstützen, die Menschen dabei helfen, ihre Potenziale zu entfalten und gesellschaftlich teilzuhaben – von der frühkindlichen Bildung bis zur Seniorenarbeit.
Beispiele aus unserem Förderportfolio:
Digitale Bildung und Medienkompetenz
Anti-Gewalt-Trainings
Demokratiebildung
Sportliche Integrationsprojekte
Umweltbildung
Unterstützung von Kinderhospizen
Wohnungslosenchöre
Rechtliche Grundlage – unsere Satzungszwecke:
Förderung der Jugendhilfe
Förderung der Altenhilfe
Förderung der Erziehung
Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
Förderung des Wohlfahrtswesens
Förderung des Sports
Förderung der Mildtätigkeit
Was fördert die Swiss Life Stiftung nicht?
Ausgeschlossen sind Projekte, die keinen Bezug zu Bildungs- und Chancengerechtigkeit haben. Dazu gehören z.B. Denkmalschutz, Religion, Tier- oder Verbraucherschutz.
Fördert die Swiss Life Stiftung auch Personalkosten?
Ja, auch Personalkosten können gefördert werden.
Was sollte in der Kurzbeschreibung des Projekts enthalten sein?
Fassen Sie Ihr Projekt in maximal 2.000 Zeichen zusammen. Bitte beschreiben Sie dabei:
Was Sie vorhaben (Projektziel)
Wer die Zielgruppe ist und wie groß diese ist (Anzahl und Alter)
Wie Sie vorgehen möchten, genauer Projektablauf
Welchen Nutzen das Projekt hat
Wichtig: Bitte senden Sie uns keine mehrseitigen Beschreibungen oder PDF-Berichte zu. Unser kleines Team kann nur kurze, prägnante Beschreibungen zeitnah bearbeiten.
Wie lange darf die Laufzeit meines Projekts sein?
Die durch uns ausgeschütteten Förderungen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.
Was sollte im Finanzplan enthalten sein?
Diese Angaben benötigen wir:
Gesamtkosten Ihres Projekts
Genaue Verwendung der Förderung von der Swiss Life Stiftung
Weitere Förderer und deren Förderbeträge
Umfang: Je nach Projektgröße reicht ein einfacher Kostenvorschlag oder es ist eine detaillierte Aufstellung nötig.
In welchen Fällen brauche ich in meiner Projekteinreichung ein Schutzkonzept?
Ein Schutzkonzept ist u.a. erforderlich bei:
Kinder- und Jugendfreizeiten
Mentoring-Programmen (Erwachsene mit Kindern/Jugendlichen im 1:1-Kontakt)
Anderen Projekten mit intensivem Erwachsenen-Kind-Kontakt
Ohne ein detailliertes Schutzkonzept ist in diesen Fällen keine Förderung möglich.
Hintergrund: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns höchste Priorität.
Warum brauche ich für die Projekteinreichung eine Swiss Life-interne Patin oder einen internen Paten?
Jedes Projekt benötigt eine Patin oder einen Paten aus unserem Unternehmen. Das heißt, dass diese engagierten Kolleginnen und Kollegen das Projekt inhaltlich unterstützen. Das können Kolleginnen oder Kollegen von Swiss Life Deutschland oder von den Finanzvertrieben Swiss Life Select, HORBACH oder ProVentus sein. So bringen wir Menschen und Projekte zusammen, die sich sonst wahrscheinlich nicht begegnet wären.
Wie finde ich Swiss Life-interne Patinnen oder Paten?
Ganz einfach: Googeln Sie z.B. nach Finanzberatenden von Swiss Life Select, HORBACH oder ProVentus in Ihrer Stadt oder Region und fragen Sie dort nach. Die Kolleginnen und Kollegen kennen diesen Prozess und die meisten sind sehr gerne bereit, zu helfen.
Welche Verpflichtungen haben die Swiss Life-internen Patinnen und Paten?
Die Patinnen und Paten gehen keinerlei Verpflichtungen ein. Manche unterstützen nur mit ihrem Namen, andere hingegen sind so begeistert, dass sie sich die Initiative vor Ort anschauen oder sogar ehrenamtlich mithelfen.
Das Ergebnis: Echte Verbindungen zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Projekten – genau das wollen wir mit unserer Stiftungsarbeit erreichen.
Können pro Person mehrere Projekte eingereicht werden?
Ja, grundsätzlich sind mehrere Einreichungen pro Person möglich. Aus Kapazitätsgründen ist die Anzahl jedoch auf maximal zwei eingereichte Projekte pro Person begrenzt.
Kann ein Projekt, das in den letzten Jahren beim Förderpreis gewonnen hat, noch einmal eingereicht werden?
Nein. Dasselbe Projekt kann nicht erneut eingereicht werden. Ein anderes oder neues Projekt derselben Organisation kann sich jedoch bewerben.
Kann ein Projekt, das in den letzten Jahren am Förderpreis teilgenommen hat, noch einmal eingereicht werden?
Ja. Dies gilt jedoch nur, wenn das Projekt nicht bis in die Online-Abstimmungsrunde (Top 10) gekommen ist.
Gibt es zeitliche Einreichungsfristen?
Ja, die Einreichungsfristen für den Förderpreis sind auf unserer Webseite zu finden: https://www.stiftung-chancenreichtum.de/foerderung/unser-foerderpreis.html
Sollte ich mich vor meiner Projekteinreichung mit dem Stiftungsteam beraten?
Nein, eine Vorab-Beratung ist nicht nötig.
Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesen FAQs. Bitte lesen Sie diese vor Ihrer Bewerbung gründlich durch. Das beschleunigt die Bearbeitung Ihres Antrags und spart viel Zeit.
Wie ist das Auswahlverfahren aufgebaut?
Das Auswahlverfahren erfolgt in mehreren Schritten.
1. Vorauswahl
Das Stiftungsteam und die Geschäftsführung prüfen alle eingegangenen Bewerbungen anhand der Förderkriterien und wählen daraus die Top 10 Projekte aus.
2. Online-Voting
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Swiss Life Deutschland sowie Vertriebspartnerinnen und -partner von Swiss Life Select, HORBACH und ProVentus stimmen anschließend online über die Top 10 ab.
Jede Person kann drei Stimmen vergeben. Die Platzvergabe erfolgt nach der Anzahl der Stimmen.
Welche Kriterien entscheiden, ob ein Projekt in die Online-Abstimmung (Top 10) kommt?
Zunächst wird geprüft, ob das Projekt den Förderkriterien entspricht.
Wenn viele geeignete Bewerbungen eingehen, werden zusätzlich folgende Aspekte berücksichtigt:
Wirkung des Projekts
Nachhaltigkeit
Effizienz des Mitteleinsatzes
Die endgültige Auswahl trifft das Stiftungsteam gemeinsam mit der Geschäftsführung der Stiftung. Dabei wird auch auf eine möglichst breite thematische Vielfalt innerhalb der Top 10 geachtet.
Wie wird die Fördersumme von 100.000 Euro vergeben?
Die Fördersumme wird gestaffelt auf die zehn Projekte verteilt. Maßgeblich sind die Ergebnisse des Online-Votings.
Platz 1 – 3: je 20.000 Euro
Platz 4 – 5: je 10.000 Euro
Platz 6 – 10: je 4.000 Euro
Findet im Anschluss an eine erfolgreiche Projekteinreichung eine Kommunikation statt? Wie läuft das ab?
Das entscheiden Sie und Ihre Patin/Ihr Pate gemeinsam.
Mögliche Kommunikationsaktivitäten:
Symbolische Scheckübergabe vor Ort (Kann über das Swiss Life Marketingportal bestellt werden)
Information an die lokale Presse
Social Media Posts
Weitere kreative Ideen
Unser Wunsch: Nutzen Sie gerne diese Möglichkeiten! Das Stiftungsteam kann aus kapazitären Gründen dabei nicht unterstützen, freut sich aber über jede Sichtbarkeit der geförderten Projekte.
Zusätzlich produziert das Stiftungsteam mit einem der TOP 3-Projekte einen Projektfilm, der auf den internen und externen Kanälen von Swiss Life Deutschland sowie Swiss Life Select, HORBACH und ProVentus gezeigt wird. Diesen Film darf auch das Projekt kostenfrei nutzen.
Zu guter Letzt: Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig ein.
Nur vollständige Anträge können von uns bearbeitet werden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt zeitnah geprüft wird.
Tipp: Nutzen Sie unsere FAQs, um nichts zu vergessen!