Unser Förderpreis - 100.000 gute Gründe

Der Swiss Life Förderpreis zeichnet jährlich gemeinnützige Organisationen aus, die innovative und vorbildliche Projekte in den Bereichen Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Deutschland verwirklichen. Mit insgesamt 100.000 Euro fördern wir dabei zehn wegweisende Projekte.  

Unsere Mitarbeitenden und Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner von Swiss Life Deutschland informieren mögliche gemeinnützige Organisationen über den Förderpreis, die sich dann per Online-Antrag bewerben. Anschließend trifft das gesamte Stiftungsteam eine TOP 10 Vorauswahl, die danach in eine Swiss Life interne Online-Abstimmung geht. Dabei sind alle Mitarbeitenden und Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner deutschlandweit eingeladen, ihre Stimme abzugeben. 

Das Auswahlverfahren ist mehrstufig aufgebaut und unterliegt unseren klaren Förderkriterien. Die drei Projekte mit den meisten Stimmen werden im Anschluss öffentlich bekanntgegeben.  
  Haben Sie Fragen zum Förderpreis? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@stiftung-chancenreichtum.de.

Die Bewerbungsphase für den Förderpreis 2026 ist beendet. Wir informieren, sobald die diesjährigen Gewinner/Innen feststehen.

Förderkriterien und FAQs Förderpreis 

Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland können sich bewerben – zum Beispiel eingetragene Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs. 

Nicht antragsberechtigt sind: 

  • Einzelpersonen 

  • Nicht-gemeinnützige Rechtsformen (z.B. GmbH, UG, etc.) 

  • Organisationen mit Sitz außerhalb Deutschlands 

Das geförderte Projekt muss in Deutschland stattfinden.  

Unser Fokus: Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Wir unterstützen, die Menschen dabei helfen, ihre Potenziale zu entfalten und gesellschaftlich teilzuhaben – von der frühkindlichen Bildung bis zur Seniorenarbeit. 

Beispiele aus unserem Förderportfolio: 

  • Digitale Bildung und Medienkompetenz 

  • Anti-Gewalt-Trainings 

  • Demokratiebildung 

  • Sportliche Integrationsprojekte 

  • Umweltbildung 

  • Unterstützung von Kinderhospizen 

  • Wohnungslosenchöre  

Rechtliche Grundlage – unsere Satzungszwecke: 

  • Förderung der Jugendhilfe 

  • Förderung der Altenhilfe 

  • Förderung der Erziehung 

  • Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe 

  • Förderung des Wohlfahrtswesens 

  • Förderung des Sports 

  • Förderung der Mildtätigkeit

Ausgeschlossen sind Projekte, die keinen Bezug zu Bildungs- und Chancengerechtigkeit haben. Dazu gehören z.B. Denkmalschutz, Religion, Tier- oder Verbraucherschutz. 

Ja, auch Personalkosten können gefördert werden. 

Fassen Sie Ihr Projekt in maximal 2.000 Zeichen zusammen. Bitte beschreiben Sie dabei: 

  • Was Sie vorhaben (Projektziel) 

  • Wer die Zielgruppe ist und wie groß diese ist (Anzahl und Alter)

  • Wie Sie vorgehen möchten, genauer Projektablauf

  • Welchen Nutzen das Projekt hat 

 Wichtig: Bitte senden Sie uns keine mehrseitigen Beschreibungen oder PDF-Berichte zu. Unser kleines Team kann nur kurze, prägnante Beschreibungen zeitnah bearbeiten.  

Die durch uns ausgeschütteten Förderungen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.  

Diese Angaben benötigen wir: 

  • Gesamtkosten Ihres Projekts 

  • Genaue Verwendung der Förderung von der Swiss Life Stiftung 

  • Weitere Förderer und deren Förderbeträge 

Umfang: Je nach Projektgröße reicht ein einfacher Kostenvorschlag oder es ist eine detaillierte Aufstellung nötig.  

Ein Schutzkonzept ist u.a. erforderlich bei: 

  • Kinder- und Jugendfreizeiten 

  • Mentoring-Programmen (Erwachsene mit Kindern/Jugendlichen im 1:1-Kontakt) 

  • Anderen Projekten mit intensivem Erwachsenen-Kind-Kontakt 

Ohne ein detailliertes Schutzkonzept ist in diesen Fällen keine Förderung möglich. 

Hintergrund: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns höchste Priorität.  

Jedes Projekt benötigt eine Patin oder einen Paten aus unserem Unternehmen. Das heißt, dass diese engagierten Kolleginnen und Kollegen das Projekt inhaltlich unterstützen. Das können Kolleginnen oder Kollegen von Swiss Life Deutschland oder von den Finanzvertrieben Swiss Life Select, HORBACH oder ProVentus sein. So bringen wir Menschen und Projekte zusammen, die sich sonst wahrscheinlich nicht begegnet wären. 

Ganz einfach: Googeln Sie z.B. nach Finanzberatenden von Swiss Life Select, HORBACH oder ProVentus in Ihrer Stadt oder Region und fragen Sie dort nach. Die Kolleginnen und Kollegen kennen diesen Prozess und die meisten sind sehr gerne bereit, zu helfen.  

Die Patinnen und Paten gehen keinerlei Verpflichtungen ein. Manche unterstützen nur mit ihrem Namen, andere hingegen sind so begeistert, dass sie sich die Initiative vor Ort anschauen oder sogar ehrenamtlich mithelfen.  

Das Ergebnis: Echte Verbindungen zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Projekten – genau das wollen wir mit unserer Stiftungsarbeit erreichen.

Ja, grundsätzlich sind mehrere Einreichungen pro Person möglich. Aus Kapazitätsgründen ist die Anzahl jedoch auf maximal zwei eingereichte Projekte pro Person begrenzt.

Nein. Dasselbe Projekt kann nicht erneut eingereicht werden. Ein anderes oder neues Projekt derselben Organisation kann sich jedoch bewerben.

Ja. Dies gilt jedoch nur, wenn das Projekt nicht bis in die Online-Abstimmungsrunde (Top 10) gekommen ist.

Ja, die Einreichungsfristen für den Förderpreis sind auf unserer Webseite zu finden.

Nein, eine Vorab-Beratung ist nicht nötig. 

Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesen FAQs. Bitte lesen Sie diese vor Ihrer Bewerbung gründlich durch. Das beschleunigt die Bearbeitung Ihres Antrags und spart viel Zeit.

Das Auswahlverfahren erfolgt in mehreren Schritten.

1. Vorauswahl 
Das Stiftungsteam und die Geschäftsführung prüfen alle eingegangenen Bewerbungen anhand der Förderkriterien und wählen daraus die Top 10 Projekte aus.

2. Online-Voting 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Swiss Life Deutschland sowie Vertriebspartnerinnen und -partner von Swiss Life Select, HORBACH und ProVentus stimmen anschließend online über die Top 10 ab.

Jede Person kann drei Stimmen vergeben. Die Platzvergabe erfolgt nach der Anzahl der Stimmen. 

Zunächst wird geprüft, ob das Projekt den Förderkriterien entspricht.

Wenn viele geeignete Bewerbungen eingehen, werden zusätzlich folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Wirkung des Projekts

  • Nachhaltigkeit

  • Effizienz des Mitteleinsatzes

Die endgültige Auswahl trifft das Stiftungsteam gemeinsam mit der Geschäftsführung der Stiftung. Dabei wird auch auf eine möglichst breite thematische Vielfalt innerhalb der Top 10 geachtet.

Die Fördersumme wird gestaffelt auf die zehn Projekte verteilt. Maßgeblich sind die Ergebnisse des Online-Votings.

  • Platz 1 – 3: je 20.000 Euro

  • Platz 4 – 5: je 10.000 Euro

  • Platz 6 – 10: je 4.000 Euro

Das entscheiden Sie und Ihre Patin/Ihr Pate gemeinsam. 

Mögliche Kommunikationsaktivitäten: 

  • Symbolische Scheckübergabe vor Ort (Kann über das Swiss Life Marketingportal bestellt werden) 

  • Information an die lokale Presse 

  • Social Media Posts 

  • Weitere kreative Ideen 

 Unser Wunsch: Nutzen Sie gerne diese Möglichkeiten! Das Stiftungsteam kann aus kapazitären Gründen dabei nicht unterstützen, freut sich aber über jede Sichtbarkeit der geförderten Projekte.  

Zusätzlich produziert das Stiftungsteam mit einem der TOP 3-Projekte einen Projektfilm, der auf den internen und externen Kanälen von Swiss Life Deutschland sowie Swiss Life Select, HORBACH und ProVentus gezeigt wird. Diesen Film darf auch das Projekt kostenfrei nutzen. 

Zu guter Letzt: Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig ein.

Nur vollständige Anträge können von uns bearbeitet werden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt zeitnah geprüft wird. 

Tipp: Nutzen Sie unsere FAQs, um nichts zu vergessen!