Unsere Ad-hoc-Förderungen: Schnell und unbürokratisch helfen 

Wir unterstützen Bildungsprojekte in Deutschland mit bis zu 3.000 Euro – schnell und ohne komplizierte Verfahren. Bewerbungen sind ganzjährig über den Online-Antrag (Link) möglich.  

Das fördern wir:

Projekte zur Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Deutschland von gemeinnützigen Initiativen, z.B. von eingetragenen Vereinen, Stiftungen oder gemeinnützigen GmbHs. 

Diese Unterlagen benötigen wir/Checkliste: 

  • Kurzbeschreibung Ihres Projekts/Initiative

  • Aktueller Freistellungsbescheid (Nachweis der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt)

  • Finanzplan für das Projekt

  • Anzahl der Personen, die durch dieses Projekt gefördert werden  

  • Swiss Life Patin oder Pate – eine Kollegin oder ein Kollege aus unserem Unternehmen, der/die das Projekt inhaltlich unterstützt

Jetzt bewerben: Online-Antrag 

Fragen? Antworten finden Sie in unseren FAQs

FAQs Ad-hoc-Förderungen

Wer kann sich bewerben?

Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland können sich bewerben – zum Beispiel eingetragene Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Einzelpersonen

  • Nicht-gemeinnützige Rechtsformen (z.B. GmbH, UG, etc.)

  • Organisationen mit Sitz außerhalb Deutschlands

  • Projekte, die außerhalb Deutschlands stattfinden

Was fördert die Swiss Life Stiftung thematisch? Was sind die konkreten Satzungszwecke, auf die ich mich bewerben kann?

Unser Fokus: Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Wir unterstützen Projekte, die Menschen dabei helfen, ihre Potenziale zu entfalten und gesellschaftlich teilzuhaben – von der frühkindlichen Bildung bis zur Seniorenarbeit.

Beispiele aus unserem Förderportfolio:

  • Digitale Bildung und Medienkompetenz

  • Anti-Gewalt-Trainings

  • Demokratiebildung

  • Sportliche Integrationsprojekte

  • Umweltbildung

  • Unterstützung von Kinderhospizen

  • Wohnungslosenchöre 

Rechtliche Grundlage – unsere Satzungszwecke:

  • Förderung der Jugendhilfe

  • Förderung der Altenhilfe

  • Förderung der Erziehung

  • Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

  • Förderung des Wohlfahrtswesens 

  • Förderung des Sports

  • Förderung der Mildtätigkeit 

Was fördert die Swiss Life Stiftung nicht?

Ausgeschlossen sind Projekte, die keinen Bezug zu Bildungs- und Chancengerechtigkeit haben. Dazu gehören z.B. Denkmalschutz, Religion, Tier- oder Verbraucherschutz.

Was sollte in der Kurzbeschreibung des Projekts enthalten sein?

Fassen Sie Ihr Projekt in maximal 2.000 Zeichen zusammen. Bitte beschreiben Sie dabei:

  • Was Sie vorhaben (Projektziel)

  • Wer die Zielgruppe ist und wie groß diese ist

  • Wie Sie vorgehen möchten

  • Welchen Nutzen das Projekt hat

Wichtig: Bitte senden Sie uns keine mehrseitigen Beschreibungen oder PDF-Berichte. Unser kleines Team kann nur kurze, prägnante Beschreibungen zeitnah bearbeiten. 

Wie lange darf die Laufzeit meines Projekts sein?

Die durch uns ausgeschütteten Förderungen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden. 

Was sollte im Finanzplan enthalten sein?

Diese Angaben benötigen wir:

  • Gesamtkosten Ihres Projekts

  • Genaue Verwendung der Förderung von der Swiss Life Stiftung

  • Weitere Förderer und deren Förderbeträge

Umfang: Je nach Projektgröße reicht ein einfacher Kostenvorschlag oder es ist eine detaillierte Aufstellung nötig. 

Warum brauche ich für die Projekteinreichung eine Swiss Life-interne Patenschaft?

Jedes Projekt benötigt eine Patin oder einen Paten aus unserem Unternehmen. Das heißt, dass diese engagierten Kolleginnen und Kollegen das Projekt inhaltlich unterstützen. Das können Kolleginnen oder Kollegen von Swiss Life Deutschland oder von den Finanzvertrieben Swiss Life Select, HORBACH oder ProVentus sein. So bringen wir Menschen und Projekte zusammen, die sich sonst wahrscheinlich nicht begegnet wären.

Wie finde ich Swiss Life-interne Patinnen oder Paten?

Ganz einfach: Googeln Sie z.B. nach Finanzberatenden von Swiss Life Select, HORBACH oder ProVentus in Ihrer Stadt oder Region und fragen Sie dort nach. Die Kolleginnen und Kollegen kennen diesen Prozess und die meisten sind sehr gerne bereit, zu helfen. 

Welche Verpflichtungen haben die Swiss Life-internen Patinnen und Paten?

Die Patinnen und Paten gehen keinerlei Verpflichtungen ein. Manche unterstützen nur mit ihrem Namen, andere hingegen sind so begeistert, dass sie sich die Initiative vor Ort anschauen oder sogar ehrenamtlich mithelfen. 

Das Ergebnis: Echte Verbindungen zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Projekten – genau das wollen wir mit unserer Stiftungsarbeit erreichen. 

Wie oft kann sich ein Projekt auf eine Ad-Hoc-Förderung bewerben? 

Einmal pro Jahr können sich Organisationen bewerben. Dabei ist wichtig zu wissen:

  • Eine Förderung ist nicht garantiert

  • Jede Bewerbung wird detailliert geprüft

  • Die Entscheidung hängt von den jeweils verfügbaren Mitteln ab

Ist auch eine langjährige Förderung möglich?

Nein, Ad-Hoc-Förderungen sind immer einmalig. Aber: Sie können sich jedes Jahr erneut bewerben. Jede Bewerbung wird detailliert geprüft. 

Fördert die Swiss Life Stiftung auch Personalkosten?

Ja, auch Personalkosten können gefördert werden.

Wichtiger Hinweis: Bei unseren Ad-Hoc-Förderungen gibt es keine Garantie für eine Fortsetzung der Finanzierung. Planen Sie daher nur befristet Personalkosten oder sorgen Sie für eine Anschlussfinanzierung. 

Gibt es zeitliche Einreichungsfristen? 

Nein, Sie können sich ganzjährig bewerben. Das Stiftungsteam entscheidet einmal monatlich über alle eingegangenen Anträge. Sie erhalten dementsprechend zeitnah eine Rückmeldung über eine Zu- oder Absage. 

Sollte ich mich vor meiner Projekteinreichung mit dem Stiftungsteam beraten? 

Nein, eine Vorab-Beratung ist nicht nötig.

Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesem FAQ. Bitte lesen Sie diese vor Ihrer Bewerbung gründlich durch. Das beschleunigt die Bearbeitung Ihres Antrags und spart viel Zeit. 

In welchen Fällen brauche ich in meiner Projekteinreichung ein Schutzkonzept?

Ein Schutzkonzept ist u.a. erforderlich bei:

  • Kinder- und Jugendfreizeiten

  • Mentoring-Programmen (Erwachsene mit Kindern/Jugendlichen im 1:1-Kontakt)

  • Anderen Projekten mit intensivem Erwachsenen-Kind-Kontakt

Ohne ein detailliertes Schutzkonzept ist in diesen Fällen keine Förderung möglich.

Hintergrund: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns höchste Priorität. 

Findet im Anschluss an eine erfolgreiche Projekteinreichung eine Kommunikation statt? Wie läuft das ab?

Das entscheiden Sie und Ihre Patin/Ihr Pate gemeinsam.

Mögliche Kommunikationsaktivitäten:

  • Symbolische Scheckübergabe vor Ort (kann über das Swiss Life Marketingportal bestellt werden)

  • Information an die lokale Presse

  • Social Media Posts

  • Weitere kreative Ideen

Unser Wunsch: Nutzen Sie gerne diese Möglichkeiten! Das Stiftungsteam kann aus kapazitären Gründen dabei nicht unterstützen, freut sich aber über jede Sichtbarkeit der geförderten Projekte. 

Zu guter Letzt: Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig ein.

Nur vollständige Anträge können von uns bearbeitet werden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt zeitnah geprüft wird.

Tipp: Nutzen Sie unser FAQ und unsere Checkliste, um nichts zu vergessen!